LEISTUNGEN

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ich bin Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und auf allen Gebieten des Vermessungswesens tätig.

 

Durch meine Öffentliche Bestellung habe ich die besondere Befugnis, amtliche oder hoheitliche Vermessungen durchzuführen und vermessungstechnische Feststellungen mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

 

Ich biete die vermessungstechnische Rundumbetreuung bei der Entwicklung von Projekten jeder Größenordnung und berate in vermessungstechnischen, liegenschaftsrechtlichen sowie bau- und planungsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Gleichermaßen arbeite ich für große Projektentwickler, Investoren und die öffentliche Hand sowie auch für den privaten Grundstückseigentümer oder den Bauherrn, der nur einmal im Leben mit Bauen und Vermessen in Berührung kommt.

 

Kundenzufriedenheit steht bei mir und meinem Team stets an erster Stelle.

 

Außerdem bilde ich kontinuierlich Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker aus!

 

 

 

 

Mein Angebot:

 

 

 

Amtlicher Lageplan

Ich fertige für Sie Amtliche Lagepläne an und beurkunde sie mit öffentlichem Glauben.
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung ist der Amtliche Lageplan eine der wichtigsten Unterlagen für den Entwurfsverfasser und die Baugenehmigungsbehörde. (Auszug aus der BauPrüfVO - §3 Lageplan)
Als Grundlage für den Amtlichen Lageplan dienen hier aktuelle Auszüge aus Kataster und Grundbuch, ggf. vorliegende Bebauungspläne, sonstige bau- und planungsrechtliche Festlegungen für das Grundstück und natürlich meine eigenen örtlichen Lage- und Höhenvermessungen.

Mit Hilfe des Amtlichen Lageplans können Architekten und Planer das Bauvorhaben exakt auf die tatsächlichen rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten des Baugrundstücks abstimmen. Dabei unterstütze ich die Beteiligten in geometrischen und rechtlichen Belangen.

Für den Antrag auf Baugenehmigung bei der Baubehörde trage ich das geplante Gebäude in den Lageplan ein und ermittle anhand der geltenden Bauvorschriften die Abstandflächen, die Geschossigkeit, die Grundstücksausnutzung (GRZ, GFZ) usw.
Amtliche Lagepläne werden auch für Teilungsgenehmigungen (s. Grundstücksteilung) und die Eintragung von Baulasten benötigt.
Die Kosten für die Anfertigung eines Amtlichen Lageplanes richten sich nach einer Kostenordnung (VermWertKostO NRW), an die alle Katasterbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW gebunden sind.

 

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Gebäudeabsteckung

Zu weiteren Aufgaben bei der Bauausführung gehören die Gebäudeabsteckungen, d.h. die Übertragungen von geplanten Gebäuden in die Örtlichkeit.

Dabei übernehme ich die Verantwortung dafür, dass das Bauwerk wie geplant und genehmigt errichtet wird (z.B. in Bezug auf Einhaltung der Gebäudeaußenmaße, der Grenzabstände/Abstandflächen und der geplanten Höhenlage).

Dabei unterscheidet man folgende Arten von Absteckungen:

  • Grobabsteckung
    Vor Beginn der Bautätigkeit markiere ich grob, z.B. mit Holzpflöcken, die Lage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück. Gleichzeitig gebe ich mind. zwei Höhenfestpunkte an, damit der Erdaushub bis zur richtigen Tiefe erfolgt.
  • Feinabsteckung
    Wenn die Baugrube ausgehoben ist, führe ich eine Feinabsteckung des geplanten Gebäudes durch. Dabei übertrage ich die späteren Gebäudeaussenkanten in die Baugrube und markiere sie zentimetergenau, z.B. mit Nägeln auf sogenannten Schnurgerüsten. Zwischen den Nägeln gespannte Schnüre zeigen dem Bauunternehmer dann die genaue Lage der jeweiligen Außenwand. Bei größeren Bauvorhaben werden auch Achsen und einzelne Zwischenachsen des geplanten Baukörpers abgesteckt.
  • Weitere Bauvermessungen
    Im Zuge der weiteren Bauarbeiten führe ich je nach individuellem Bedarf Detail-Absteckungen im Gebäude, auf jeder neu erstellten Geschossdecke oder z.B. für den Fenster- und Fassadenbau durch.

 

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Gebäudeeinmessung

Nach §16 (2) des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW (VermKatG NRW) sind Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter verpflichtet, ein neu errichtetes oder in seinem Grundriss verändertes Gebäude einmessen zu lassen. Auch Garagen oder Anbauten unterliegen dieser Einmessungspflicht.

Die Aufforderung zur Gebäudeeinmessung erhalten Sie in der Regel schon mit der Baugenehmigung oder aber im Zusammenhang mit der Bauabnahme. Leiten Sie den entsprechenden Vordruck gerne an mich weiter. Ich erledige dann alles Weitere für Sie:

  • Ich messe vor Ort das neu errichtete Gebäude in seiner tatsächlichen Lage, je nach Fallkonstellation auch bezogen auf die Grundstücksgrenzen, ein.
  • Die Ergebnisse der Vermessung werden im Büro nach den Katastervorschriften ausgewertet und anschließend dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
  • Vom Katasteramt erhalten Sie nach Bearbeitung der eingereichten Unterlagen einen Auszug der Katasterkarte mit dem neu eingetragenen Gebäude.

Die Kosten für die Gebäudeeinmessung richten sich nach einer Kostenordnung (VermWertKostO NRW), an die alle Katasterbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW gebunden sind.

 

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Grundstücksteilung

Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, z.B. weil Sie:

  • eine Teilfläche daraus kaufen oder verkaufen wollen,
  • einen Teil bebauen und dafür gesondert belasten wollen,
  • Privatvermögen vom Firmenvermögen trennen möchten,
  • oder eine Erbregelung vorbereiten wollen,

dann führe ich für Sie gerne die dafür erforderliche amtliche Zerlegungsvermessung als Voraussetzung der angestrebten Teilung im Grundbuch durch.

 

Ich berate Sie dabei, welche neue(n) Grenze(n) am sinnvollsten ist/sind und welche baurechtlichen Fragen dabei zu beachten sind.
Ich hole auch die ggf. erforderliche Teilungsgenehmigung (bei Grundstücken, die bebaut sind, dessen Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen) ein und bereite notwendige Baulasteintragungen vor.

In bestimmten Fällen kann durch mich die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt werden, sodass es keiner weiteren Teilungsgenehmigung bedarf.

 

Die Ergebnisse der Zerlegungsvermessung, die ich den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen eines örtlichen Grenztermins zur schriftlichen Anerkennung vorlege, reiche ich der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Anschließend kann der Notar z.B. die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
Die Kosten für die Anfertigung einer Zerlegungsvermessung richten sich nach einer Kostenordnung (VermWertKostO NRW), an die alle Katasterbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in NRW gebunden sind.

 

Sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir das für Sie passende Vorgehen, um eine erfolgreiche Grundstücksteilung zu erreichen.

 

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Grenzvermessung

Grenzvermessungen gehören zu den amtlichen Vermessungen.
Wenn der rechtmäßige Verlauf einer Grenze nicht mehr erkennbar ist oder angezweifelt wird, z.B. weil Grenzsteine oder andere Grenzzeichen nicht mehr vorhanden sind, helfe ich Ihnen mit einer Grenzvermessung. Insbesondere dann, wenn ein Nachbarstreit zu befürchten ist, sollte die Grenze durch neue Grenzmarkierungen abgemarkt werden.

 

Die Ergebnisse der Grenzvermessung, die ich den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen eines örtlichen Grenztermins zur schriftlichen Anerkennung vorlege, reiche ich der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein.

 

Wenn Sie eine Grenze nur angezeigt und nicht offiziell abgemarkt haben möchten, weil Sie z.B. einen Zaun setzen oder eine Hecke pflanzen wollen, reicht eine Amtliche Grenzanzeige. Eine solche Grenzanzeige wird nicht im Rahmen eines Grenztermins allen Nachbarn angezeigt, die Ergebnisse werden auch nicht dem Kataster eingereicht. Das wirkt sich natürlich auf die entstehenden Kosten aus.

 

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Ingenieurvermessung

Unsere Leistungspalette umfasst ein breites Spektrum der Ingenieurvermessung.

Darunter versteht man spezielle Vermessungstätigkeiten, die in der Planung, im Bau und in der Überwachung von technischen Objekten und Bauwerken benötigt werden, z.B.:

  • Grundlagenvermessung für Planungen
  • Bestandsdokumentation
  • Digitales Geländemodell
  • Massenberechnungen
  • Längs- und Querprofile
  • Straßenbestandsplan
  • Bauüberwachung
  • Setzungsbeobachtung
  • Feinnivellement (Präzisionshöhenmessung)
  • GPS-Vermessung
  • Flächenberechnungen
  • Leitungsdokumentation
  • Kanalvermessung
  • Deponievermessung

 

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Gebäudedokumentation / Fächenaufmaß

In Zeiten rasant steigenden Kostenbewusstseins gewinnen genaue, zuverlässige und von allen Parteien akzeptierte Mietflächen-/BGF-/NGF-Ermittlungen immer mehr an Bedeutung.
Ich führe Flächenaufmaße aller Art exakt nach Ihren Vorgaben oder den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen durch.

Die Flächenangaben liefern entscheidende Kenngrößen für die Ermittlung von

  • Mieten für Wohnungen und Gewerbe
  • endgültigen GU-Vergütungen bei Neubauten
  • Kaufpreisen,
  • Nebenkostenermittlungen,
  • Grundlagen für Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Flächenangaben sind für alle Parteien nachvollziehbar und glaubwürdig. Ich lege bei der Ermittlung der Flächen anerkannte Richtlinien zugrunde, wie z.B.

  • DIN 277
  • MF-G (gif)
  • Wohnflächenverordnung
  • Baunutzungsverordnung

Ich dokumentiere die gewonnenen Ergebnisse in Form von:

  • farbigen Geschossplänen in analoger und digitaler Form, ggfs. mit Darstellung der gemessenen Raumaufteilung
  • listenförmige Nachweise pro Geschoss und in beliebig aufgeschlüsselter oder zusammengefasster Form.

 

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Projektentwicklung

Ich bin gerne in allen Phasen einer Projektentwicklung - von der "grünen Wiese" bis zur Nutzung der fertigen Immobilie - Ihr Begleiter und Berater.

Meine breit gefächerte Ausbildung und langjährige Erfahrung in der Berufspraxis befähigen mich nicht nur zu einer vermessungstechnischen Rundumbetreuung bei Ihrer Projektentwicklung, sondern ich liefere Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von wichtigen Informationen und Unterlagen, die schon bei ersten Investitionsüberlegungen und erst recht bei der endgültigen Entscheidung für den Kauf eines Grundstücks von ausschlaggebender Bedeutung sein können.

Ich habe Zugriff auf viele Datenquellen, wie z.B. Liegenschaftskataster (aktuelle und auch historische Katasterkarten, Amtliche Basiskarte), Grundbuch, Luftbilder, maßstäbliche Luftbildkarten, Baulastenverzeichnis, Bauleitplanung (Bebauungspläne, Fluchtlinienpläne, Flächennutzungspläne), Altlastenverzeichnis, Verzeichnis über Bodendenkmäler etc..
In zunehmendem Maße können wir auf diese Daten online zugreifen, sodass die gefragten Informationen schnell und preiswert zur Verfügung stehen. Insbesondere Kombinationen aus unterschiedlichen Planwerken bieten eine unübertroffene Informationsdichte.
Im weiteren Verlauf eines Verfahrens bringe ich gerne auch meine liegenschafts-, planungs- und baurechtlichen Kenntnisse sowie unsere Erfahrungen im Umgang mit den lokalen Besonderheiten in die Projektentwicklung mit ein.

 

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Immobilienbewertung

Auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung, das ebenfalls zu meinem Fachbereich gehört, stehe ich Ihnen gerne beratend und/oder auch begutachtend zur Seite.

 

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